Rechtsprechung
BGH, 06.02.2019 - XII ZB 408/18 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Wolters Kluwer
Annahme einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit bezüglich einer erhebliche Schädigung des geistigen oder leiblichen Wohls eines Kindes; Klage eines Elternteils gegen die Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts; Anforderungen an das Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung ...
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Gefährdung des Kindeswohls: Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts
- rabüro.de
Zum Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung
- rewis.io
Entziehung der elterlichen Sorge: Begriff der Kindeswohlgefährdung; hinreichende Wahrscheinlichkeit für eine erhebliche Schädigung des Kindes; Differenzierung der Wahrscheinlichkeitsgrade; Verhältnismäßigkeitsprüfung
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1666 Abs. 1 ; BGB § 1666a
Annahme einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit bezüglich einer erhebliche Schädigung des geistigen oder leiblichen Wohls eines Kindes; Klage eines Elternteils gegen die Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts; Anforderungen an das Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung ... - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kindeswohlgefährdung - und die Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts
- lto.de (Kurzinformation)
Regeln zum Missbrauchsschutz von Kindern präzisiert - Kein Sorgerechtsentzug ohne Verhältnismäßigkeitsprüfung
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Annahme einer erheblichen Schädigung des geistigen oder leiblichen Wohls eines Kindes
- famrz.de (Kurzinformation)
Kindeswohlgefährdung: Verhältnismäßigkeit gerichtlicher Maßnahmen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Begriff der Kindeswohlgefährdung im Sinne des § 1666 Abs. 1 BGB
- Jurion (Kurzinformation)
Begriff der Kindeswohlgefährdung im Sinne des § 1666 Abs. 1 BGB
Besprechungen u.ä.
- Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)
Kein Sorgerechtsentzug ohne Verhältnismäßigkeitsprüfung
Sonstiges
- Jurion (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Elterliche Sorge - Anmerkung zum Beschluss des BGH vom 06.02.2019" von Stephan Hammer, original erschienen in: FamRZ 2019, 598 - 606.
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2019, 1435
- MDR 2019, 486
- FamRZ 2019, 598
Wird zitiert von ... (59) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 23.11.2016 - XII ZB 149/16
Voraussetzungen für familiengerichtliche Weisungen an die Eltern bei Gefährdung …
Auszug aus BGH, 06.02.2019 - XII ZB 408/18
In der Beziehung zum Kind muss aber das Kindeswohl die oberste Richtschnur der elterlichen Pflege und Erziehung sein (Senatsbeschluss BGHZ 213, 107 = FamRZ 2017, 212 Rn. 10 mwN).Eine solche besteht bei einer gegenwärtigen, in einem solchen Maß vorhandenen Gefahr, dass bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen oder leiblichen Wohls des Kindes mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist (Senatsbeschluss BGHZ 213, 107 = FamRZ 2017, 212 Rn. 13 mwN).
An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind dabei umso geringere Anforderungen zu stellen, je schwerer der drohende Schaden wiegt (Senatsbeschluss BGHZ 213, 107 = FamRZ 2017, 212 Rn. 14 mwN).
Erst wenn eine Kindeswohlgefährdung feststeht, stellt sich die Frage nach der erforderlichen und geeigneten Maßnahme und nach deren Verhältnismäßigkeit (Senatsbeschluss BGHZ 213, 107 = FamRZ 2017, 212 Rn. 15 mwN).
In solchen Fällen ist dem elterlichen Erziehungs- und Gefahrabwendungsprimat der Vorrang zu geben (Senatsbeschluss BGHZ 213, 107 = FamRZ 2017, 212 Rn. 16 mwN).
Die Anordnung weniger einschneidender Maßnahmen kann dagegen bereits bei geringerer Wahrscheinlichkeit verhältnismäßig sein (Senatsbeschluss BGHZ 213, 107 = FamRZ 2017, 212 Rn. 27 mwN).
Für eine (teilweise) Entziehung des Sorgerechts bedarf es danach einer ziemlichen Sicherheit des Schadenseintritts (…s. auch BVerfG FamRZ 2018, 1084 Rn. 16 mwN;… Jarass/Pieroth/Jarass GG 15. Aufl. Art. 6 Rn. 65 mwN [zu Art. 6 Abs. 3 GG]; Rake FamRZ 2017, 285, 286; Finke FF 2017, 118, 119; s. auch zur Differenzierung des Gefahrenbegriffs bei der Kindeswohlgefährdung Radtke DRiZ 2019, 56, 59).
Schließlich ist eine Weisung, die Familienhilfe in Anspruch zu nehmen, in § 1666 Abs. 3 Nr. 1 BGB ausdrücklich geregelt (Senatsbeschluss BGHZ 213, 107 = FamRZ 2017, 212 Rn. 25).
(1) Soweit es die Durchführung einer Therapie seitens des Lebensgefährten anbelangt, dürfte hierfür § 1666 Abs. 3 und 4 BGB als Rechtsgrundlage zwar nicht genügen (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 213, 107 = FamRZ 2017, 212 Rn. 23).
- BVerfG, 23.04.2018 - 1 BvR 383/18
Keine Verletzung des Elternrechts durch Sorgerechtsentziehung bei fortbestehender …
Auszug aus BGH, 06.02.2019 - XII ZB 408/18
Auch sind die negativen Folgen einer Trennung des Kindes von den Eltern und einer Fremdunterbringung zu berücksichtigen; sie müssen durch die hinreichend gewisse Aussicht auf Beseitigung der festgestellten Gefahr aufgewogen werden, so dass sich die Situation des Kindes in der Gesamtbetrachtung verbessert (BVerfG FamRZ 2018, 1084 Rn. 16 mwN).Für eine (teilweise) Entziehung des Sorgerechts bedarf es danach einer ziemlichen Sicherheit des Schadenseintritts (s. auch BVerfG FamRZ 2018, 1084 Rn. 16 mwN;… Jarass/Pieroth/Jarass GG 15. Aufl. Art. 6 Rn. 65 mwN [zu Art. 6 Abs. 3 GG]; Rake FamRZ 2017, 285, 286; Finke FF 2017, 118, 119; s. auch zur Differenzierung des Gefahrenbegriffs bei der Kindeswohlgefährdung Radtke DRiZ 2019, 56, 59).
- OLG Hamm, 26.10.2017 - 10 U 31/17
Enkel kann Pflichtteil zustehen, nachdem der Großvater den Sohn enterbt hat
Auszug aus BGH, 06.02.2019 - XII ZB 408/18
Nach § 21 Abs. 1 Nr. 4 iVm § 54 Abs. 1 PStG beweist diese Beurkundung die rechtliche Vaterschaft (Senatsbeschluss vom 23. Januar 2019 - XII ZB 265/17 - zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt; OLG Hamm FamRZ 2018, 1036, 1037 mwN;… vgl. auch Hepting/Dutta Familie und Personenstand 2. Aufl. S. 357 ff.).
- BGH, 23.01.2019 - XII ZB 265/17
Ablehnung der Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt bei lediglichem Fehlen des …
Auszug aus BGH, 06.02.2019 - XII ZB 408/18
Nach § 21 Abs. 1 Nr. 4 iVm § 54 Abs. 1 PStG beweist diese Beurkundung die rechtliche Vaterschaft (Senatsbeschluss vom 23. Januar 2019 - XII ZB 265/17 - zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt; OLG Hamm FamRZ 2018, 1036, 1037 mwN;… vgl. auch Hepting/Dutta Familie und Personenstand 2. Aufl. S. 357 ff.). - BGH, 12.07.2017 - XII ZB 40/17
Vorliegen einer sonstigen Familiensache: Streitigkeiten aus Wohnraummietverträgen …
Auszug aus BGH, 06.02.2019 - XII ZB 408/18
Insoweit weist der Beteiligte zu 4 bereits selbst darauf hin, dass es sich um neuen Tatsachenvortrag handelt, der in der Rechtsbeschwerdeinstanz grundsätzlich nicht zu berücksichtigen ist, zumal es sich hier nicht einmal um Tatsachen handelt, die sich erst während der Rechtsbeschwerdeinstanz ereignet haben (…vgl. Senatsurteil vom 26. Juni 2013 - XII ZR 133/11 - FamRZ 2013, 1366 Rn. 47 mwN zur Revision; s. auch Senatsbeschluss vom 12. Juli 2017 - XII ZB 40/17 - FamRZ 2017, 1599 Rn. 22). - BGH, 26.06.2013 - XII ZR 133/11
Scheidungsverbundverfahren mit Auslandsbezug: Beschwer für Rechtsmittel gegen den …
Auszug aus BGH, 06.02.2019 - XII ZB 408/18
Insoweit weist der Beteiligte zu 4 bereits selbst darauf hin, dass es sich um neuen Tatsachenvortrag handelt, der in der Rechtsbeschwerdeinstanz grundsätzlich nicht zu berücksichtigen ist, zumal es sich hier nicht einmal um Tatsachen handelt, die sich erst während der Rechtsbeschwerdeinstanz ereignet haben (vgl. Senatsurteil vom 26. Juni 2013 - XII ZR 133/11 - FamRZ 2013, 1366 Rn. 47 mwN zur Revision;… s. auch Senatsbeschluss vom 12. Juli 2017 - XII ZB 40/17 - FamRZ 2017, 1599 Rn. 22). - BGH, 26.10.2011 - XII ZB 247/11
Sorgerechtsverfahren: Frist zur Nachholung der Begründung der Rechtsbeschwerde; …
Auszug aus BGH, 06.02.2019 - XII ZB 408/18
Damit hätte sich die Situation des Kindes in der Gesamtbetrachtung im Hinblick auf die bestehende Gefährdungsprognose aber nicht verbessert, sondern eher verschlechtert (vgl. auch Senatsbeschluss vom 26. Oktober 2011 - XII ZB 247/11 - FamRZ 2012, 99 Rn. 29 mwN). - OLG Karlsruhe, 03.08.2018 - 18 UF 91/18
Gefährdung des Kindeswohls: Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit des …
Auszug aus BGH, 06.02.2019 - XII ZB 408/18
Das Oberlandesgericht hat seine in FamRZ 2018, 1830 veröffentlichte Entscheidung wie folgt begründet:.
- BGH, 21.09.2022 - XII ZB 150/19
Einschränkungen der elterlichen Sorge wegen Kindeswohlgefährdung: Begriff der …
Eine Kindeswohlgefährdung im Sinne des § 1666 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn eine gegenwärtige, in einem solchen Maß vorhandene Gefahr festgestellt wird, dass bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen oder leiblichen Wohls des Kindes mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist; an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind dabei umso geringere Anforderungen zu stellen, je schwerer der drohende Schaden wiegt (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 6. Februar 2019 - XII ZB 408/18, FamRZ 2019, 598 und vom 23. November 2016 - XII ZB 149/16, BGHZ 213, 107 = FamRZ 2017, 212).Während die vollständige oder teilweise Entziehung der elterlichen Sorge nur bei einer erhöhten Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts, nämlich bei ziemlicher Sicherheit, verhältnismäßig ist, können weniger einschneidende Eingriffe, zu denen die im Katalog des § 1666 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 BGB exemplarisch aufgeführten Maßnahmen zählen, bereits im Fall einer nicht überwiegend wahrscheinlichen Gefahr angemessen sein, soweit es um die Abwehr einer massiven Rechtsgutbeeinträchtigung geht (Fortführung der Senatsbeschlüsse vom 6. Februar 2019 - XII ZB 408/18, FamRZ 2019, 598 und vom 23. November 2016 - XII ZB 149/16, BGHZ 213, 107 = FamRZ 2017, 212).
In der Beziehung zum Kind muss aber das Kindeswohl die oberste Richtschnur der elterlichen Pflege und Erziehung sein (vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. Februar 2019 - XII ZB 408/18 - FamRZ 2019, 598 Rn. 15 und BGHZ 213, 107 = FamRZ 2017, 212 Rn. 10 mwN).
Erst wenn eine Kindeswohlgefährdung feststeht, stellt sich die Frage nach der erforderlichen und geeigneten Maßnahme und nach deren Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne (vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. Februar 2019 - XII ZB 408/18 - FamRZ 2019, 598 Rn. 18 und BGHZ 213, 107 = FamRZ 2017, 212 Rn. 13 ff. mwN).
Das Gericht hat in jedem Einzelfall darzulegen, welche konkreten Anhaltspunkte bei dem jeweils konkret betroffenen Kind den Eintritt welcher konkreten Schädigung befürchten lassen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. Februar 2019 - XII ZB 408/18 - FamRZ 2019, 598 Rn. 19 und BGHZ 213, 107 = FamRZ 2017, 212 Rn. 16;… Heilmann/Cirullies Praxiskommentar Kindschaftsrecht 2. Aufl. § 1666 BGB Rn. 21; Hammer FamRZ 2019, 604; Splitt FF 2021, 92, 93 f.;… vgl. auch BVerfG ZKJ 2022, 303, 304 mwN und FamRZ 2015, 112 Rn. 37 mwN).
In solchen Fällen ist dem elterlichen Erziehungs- und Gefahrabwendungsprimat der Vorrang zu geben (vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. Februar 2019 - XII ZB 408/18 - FamRZ 2019, 598 Rn. 19 und BGHZ 213, 107 = FamRZ 2017, 212 Rn. 16 mwN).
Die Anordnung weniger einschneidender Maßnahmen kann demgegenüber nach dem Grundsatz der umgekehrten Proportionalität von Schadensschwere und Eintrittswahrscheinlichkeit bereits im Fall einer nicht überwiegend wahrscheinlichen Gefahr gerechtfertigt sein, soweit es um die Abwehr einer massiven Rechtsgutbeeinträchtigung geht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. Februar 2019 - XII ZB 408/18 - FamRZ 2019, 598 Rn. 33 und BGHZ 213, 107 = FamRZ 2017, 212 Rn. 27 mwN).
- OLG Karlsruhe, 13.05.2019 - 18 UF 91/18
Abwehr einer Kindeswohlgefährdung bei Zusammenleben der Mutter mit einem wegen …
Gerichtskosten werden in allen Instanzen einschließlich des Rechtsbeschwerdeverfahrens (Bundesgerichtshof XII ZB 408/18) nicht erhoben; außergerichtliche Kosten werden jeweils nicht erstattet.Mit Beschluss vom 06.02.2019 (XII ZB 408/18) hat der Bundesgerichtshof auf die Rechtsbeschwerde der Mutter den Senatsbeschluss vom 03.08.2018 aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Behandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
Die Weitergabe von Berichten kann jedenfalls dann nicht an Vorgaben des Datenschutzes (vgl. dazu eingehend Kepert, Anmerkung zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 06. Februar 2019, XII ZB 408/18 - Aufsatzmanuskript, vorgelegt vom Jugendamt als Anlage A 5 zum Schriftsatz vom 05.04.2019 - S. 14 ff.) scheitern, wenn und soweit die Betroffenen der Weitergabe explizit zustimmen.
- OLG Karlsruhe, 16.08.2022 - 5 UFH 3/22
Teilweiser Sorgerechtsentzug bei Schulverweigerung
Das Kindeswohl ist gefährdet, wenn mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine erhebliche Schädigung des geistigen oder leiblichen Wohls des Kindes zu erwarten ist, wobei an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseinritts umso geringere Anforderungen zu stellen sind, je schwerer der drohende Schaden wiegt (BGH FamRZ 2019, 598, juris Rn. 18).Die - auch teilweise - Entziehung der elterlichen Sorge als besonders schwerer Eingriff kann daher nur bei einer nachhaltigen Gefährdung des Kindes mit einer höheren - einer ebenfalls im Einzelfall durch Abwägung aller Umstände zu bestimmenden ziemlichen - Sicherheit eines Schadenseintritts verhältnismäßig sein (BGH FamRZ 2019, 598, juris Rn. 33).
- BVerfG, 21.09.2020 - 1 BvR 528/19
Verfassungsbeschwerde betreffend den Entzug von Teilen der elterlichen Sorge …
Dem wird bei der Anwendung von § 1666 BGB einfachrechtlich dadurch Rechnung getragen, dass an die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts desto geringere Anforderungen zu stellen sind, je schwerer der drohende Schaden wiegt (vgl. BGHZ 213, 107 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 6. Februar 2019 - XII ZB 408/18 -, juris, Rn. 18).Die Verhältnismäßigkeit im verfassungsrechtlichen Sinne verlangt bei diesem Vorgehen keine weitere, eine höhere Sicherheit des Schadenseintritts erfordernde Prognose, wie sie der Bundesgerichtshof in der Auslegung von §§ 1666, 1666a BGB verlangt (vgl. BGHZ 213, 107 ; BGH, Beschluss vom 6. Februar 2019 - XII ZB 408/18 -, juris, Rn. 33), weil dieser Gesichtspunkt bereits durch die Ausrichtung der Kindeswohlprüfung an der je-desto-Formel (siehe oben) berücksichtigt ist.
- OLG Köln, 21.01.2021 - 14 UF 162/20
Beschwerde gegen einen Entzug der elterlichen Sorge Verhältnismäßigkeit einer …
a) aa) Gemäß § 1666 Abs. 1 BGB hat das Familiengericht die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen, wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes gefährdet ist und die Eltern nicht gewillt oder in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden (vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 06.02.2019 - XII ZB 408/18 -, FamRZ 2019, 598).An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind dabei umso geringere Anforderungen zu stellen, je schwerer der drohende Schaden wiegt (vgl. BGH, Beschluss vom 06.02.2019 - XII ZB 408/18 -, FamRZ 2019, 598).
Schließlich muss der drohende Schaden für das Kind erheblich sein (vgl. BGH, Beschluss vom 06.02.2019 - XII ZB 408/18 -, FamRZ 2019, 598).
Dem wird bei der Anwendung von § 1666 BGB einfachrechtlich dadurch Rechnung getragen, dass an die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts desto geringere Anforderungen zu stellen sind, je schwerer der drohende Schaden wiegt (vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 06.02.2019 - XII ZB 408/18 -, juris Rn 18).
Er gebietet, dass Art und Ausmaß des staatlichen Eingriffs sich nach dem Grund des Versagens der Eltern und danach bestimmen müssen, was im Interesse des Kindes geboten ist (BGH, Beschluss vom 06.02.2019 - XII ZB 408/18 -, FamRZ 2019, 598).
Die Verhältnismäßigkeit im verfassungsrechtlichen Sinne verlangt dabei keine weitere, eine höhere Sicherheit des Schadenseintritts erfordernde Prognose, wie sie der Bundesgerichtshof in der Auslegung von §§ 1666, 1666a BGB verlangt (vgl. BGH, Beschluss vom 06.02.2019 - XII ZB 408/18 -, FamRZ 2019, 598 auf der einen Seite und BVerfG…, Beschluss vom 21.09.2020 - 1 BvR 528/19 -, FamRZ 2021, 104, Rn. 31, auf der anderen Seite).
Vorliegend ist zu beachten, dass an die Wahrscheinlichkeit eines weiteren Schadenseintritts schon deshalb nur geringere Anforderungen zu stellen sind, als dass der bereits eingetretene Schaden bereits zu lebensbedrohlichen Verletzungen des Säuglings geführt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 06.02.2019 - XII ZB 408/18 -, FamRZ 2019, 598).
- OLG Koblenz, 04.06.2020 - 7 UF 201/20
Kindeswohlgefährdung: Einstweilige Wohnungswegweisung eines Kindesvaters und …
Im Rahmen dieser Prognoseentscheidung ist der Erlass einer einstweiligen Anordnung umso eher gerechtfertigt je höher der im Falle des Nichteingreifens drohende Schaden ist (BGH FamRZ 2019, 598 Rn. 18 und FamRZ 2017, 212 Rn. 14;… OLG Frankfurt FamRZ 2019, 1425 Rn. 49 m. w. Nachw.).Die Annahme der hinreichenden Schädigungswahrscheinlichkeit muss dabei auf konkreten Verdachtsmomenten beruhen, eine nur abstrakte Gefährdung reicht dagegen nicht aus (BGH FamRZ 2019, 598 Rn. 19 m. w. Nachw.).
- BVerfG, 14.09.2021 - 1 BvR 1525/20
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Entzug von Teilen der elterlichen …
aa) Die Würdigung des Oberlandesgerichts, dass aufgrund des von ihm festgestellten Sachverhalts die fachrechtlich erforderliche Kindeswohlgefährdung im Sinne von § 1666 Abs. 1 BGB (vgl. hierzu BGHZ 213, 107 ; BGH, Beschluss vom 6. Februar 2019 - XII ZB 408/18 -, FamRZ 2019, 598 ) vorliegt, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. - VG Würzburg, 28.07.2020 - W 3 S 20.894
Streit um eine Inobhutnahme
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (B.v. 6.2.2019 - XII ZB 408/18 - juris Rn. 18) besteht eine derartige Gefährdung des Kindeswohls, wenn bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen oder leiblichen Wohls des Kindes mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. - AG Wittenberg, 08.04.2021 - 5 F 140/21
Kinderschutzrechtliche Maßnahmen gegenüber dem Schulträger im Zusammenhang mit …
Die -auch nur teilweise- Entziehung der elterlichen Sorge ist daher nur bei einer erhöhten Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts, nämlich ziemlicher Sicherheit, verhältnismäßig (vgl. BGH, Beschluss vom 06.02.2019, XII ZB 408/18, veröffentlicht u.a.: FamRZ 2019, 598 ff., hier zitiert nach juris ). - OLG Koblenz, 23.09.2022 - 9 UF 352/22
Verfahrenskostenhilfe für ein Beschwerdeverfahren gegen den Sorgerechtsentzug
An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind dabei umso geringere Anforderungen zu stellen, je schwerer der drohende Schaden wiegt (vgl. BGH, FamRZ 2019, 598, 600 f., Rdnr. 18;… 2017, 212, 213, Rdnr. 14, m.w.N.;… OLG Köln, a.a.O. und Rdnr. 19; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 3. März 2017 - 18 UF 159/16 -, juris, Rdnr. 14; FamRZ 2009, 1599, 1599;… MüchKomm-Lugani, a.a.O.).Allerdings muss die Annahme einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit in jedem Fall auf konkreten Verdachtsmomenten beruhen; eine nur abstrakte Gefährdung genügt nicht (vgl. BGH, FamRZ 2019, 598, 601, Rdnr. 19;… 2017, 212, 213, Rdnr. 16, m.w.N.;… OLG Köln, a.a.O., Rdnr. 18;… OLG Karlsruhe, a.a.O.).
Auch sind die negativen Folgen des in Rede stehenden Sorgerechtsentzugs zu berücksichtigen und müssen durch die hinreichend gewisse Aussicht auf Beseitigung der festgestellten Gefahr aufgewogen werden, sodass sich die Situation des Kindes in der Gesamtbetrachtung verbessert (vgl. Senat…, Beschluss vom 20. September 2022 - 9 UF 388/22 - Beschluss vom 8. August 2022 - 9 UF 291/22 - Beschluss vom 13. Januar 2020 - 9 UF 526/19 -, juris, Rdnr. 10 ; Beschluss vom 29. Mai 2019 - 9 UF 62/19 - Beschluss vom 7. Januar 2019 - 9 UF 608/18 - BVerfG, NZFam 2019, 342, 345, Rdnr. 33;… 2018, 599, 600, Rdnr. 16;… JAmt 2014, 223, 226, Rdnr. 38, jew. m.w.N.).
Die anzuordnende Maßnahme muss zur Abwehr der Kindeswohlgefährdung effektiv geeignet, erforderlich und auch im engeren Sinne verhältnismäßig sein (…vgl. Senat, a.a.O.; BVerfG, NZFam 2019, 342, 345, Rdnr. 33;… BGH, a.a.O.).
- OLG Frankfurt, 28.08.2019 - 4 UF 189/19
Kindeswohlgefährdung: Anforderungen an das Sachverständigengutachten
- OLG Koblenz, 13.01.2020 - 9 UF 526/19
Voraussetzungen einer vorläufigen Entziehung von Teilbereichen der elterlichen …
- KG, 23.12.2020 - 16 UF 10/20
Umgangsausschluss mit minderjährigem Kind bei hohen Aggressions- und …
- OLG Frankfurt, 19.05.2020 - 4 UF 82/20
Entzug der elterlichen Sorge für Kinder einer IS-Rückkehrerin
- OLG Karlsruhe, 25.01.2023 - 5 UF 188/22
Sorgerechtliche Maßnahmen bei Schulverweigerung
- OLG Frankfurt, 31.01.2022 - 4 UF 201/21
Absehen von Maßnahmen nach §§ 1666, 1666a BGB
- OLG München, 05.07.2019 - 26 UF 285/19
Kindeswohlgefährdung wegen Adipositas und Schulabbruch
- OLG Karlsruhe, 25.05.2021 - 20 UF 18/21
Entbehrlichkeit eines (Teil-)Sorgerechtsentzugs im Kinderschutzverfahren bei …
- OLG Brandenburg, 02.06.2023 - 9 UF 212/19
Adoptionsverfahren bei verschwiegener Verurteilung des Pflegevaters wegen …
- OLG Frankfurt, 14.07.2021 - 4 WF 51/21
Ersetzung der Einwilligung des Kindsvaters zur Einbenennung des Kindes
- OLG Frankfurt, 09.03.2020 - 6 UF 131/18
Entzug von Teilbereichen des Sorgerechts wegen Kindeswohlgefährdung durch …
- OLG Köln, 20.04.2023 - 14 UF 28/23
- KG, 27.06.2022 - 17 UF 60/22
Elterliche Sorge: Kindeswohlgefährdung und Teilsorgerechtsentzug bei …
- OLG Köln, 22.06.2023 - 14 UF 56/23
- OLG Köln, 26.10.2023 - 14 UF 122/23
- OLG Brandenburg, 01.08.2019 - 9 UF 158/19
Verhältnis zwischen Eilverfahren und Hauptsacheverfahren
- OLG Karlsruhe, 21.01.2021 - 20 UF 146/20
Vorläufige Entziehung wesentlicher Teile des Sorgerechts; Gewährung von …
- OLG Frankfurt, 21.07.2022 - 4 UF 269/21
Entzug der elterlichen Sorge für fremduntergebrachte Kinder
- AG Schwäbisch Hall, 25.10.2021 - 2 F 150/20
- OLG Braunschweig, 13.10.2021 - 2 UF 74/21
Beschwerde gegen den Entzug von Teilen einer elterlichen Sorge; Trennung des …
- OLG Köln, 27.08.2020 - 26 UF 51/20
Beschwerde gegen die Entziehung der elterlichen Sorge; Bestellung eines …
- OLG Köln, 22.12.2022 - 14 UF 180/22
- OLG Hamburg, 12.04.2021 - 2 UF 134/20
Entzug der elterlichen Sorge im Wege einer einstweiligen Anordnung: Anforderungen …
- OLG Frankfurt, 29.06.2023 - 6 UF 58/23
Entziehung von Aufenthaltsbestimmungsrecht, Gesundheitsfürsorge und Recht zur …
- OLG Köln, 06.03.2023 - 14 UF 27/23
- OLG Brandenburg, 10.04.2019 - 9 UF 231/18
Entziehung des Umgangsbestimmungsrechts eines Kindes mit einem früheren Partner …
- OLG Oldenburg, 07.03.2023 - 11 UF 206/22
Schulverweigerung - Entzug des Sorgerechts?
- VG Würzburg, 03.01.2022 - W 3 K 20.797
Verwaltungsrechtsweg, Fortsetzungsfeststellungsklage, Versäumung der Klagefrist, …
- OLG Hamburg, 02.04.2020 - 12 UF 35/20
Erfordernis der Kindesanhörung im Umgangsverfahren; Auswirkungen des …
- AG Schwäbisch Hall, 28.07.2022 - 2 F 88/21
- OLG Düsseldorf, 10.05.2019 - 1 WF 28/19
Anfechtung einer Vaterschaft
- OLG Frankfurt, 15.12.2020 - 4 UF 177/20
Voraussetzungen für den Entzug des Sorgerechts für einen seelisch und geistig …
- OLG Saarbrücken, 28.03.2022 - 6 UF 163/21
Dem Ruhen der elterlichen Sorge kommt aus Gründen der Verhältnismäßigkeit …
- OLG Düsseldorf, 12.02.2020 - 1 UF 182/19
Unwirksamkeit einer Beratungsauflage
- OLG Dresden, 28.01.2020 - 21 UF 979/19
- OLG Brandenburg, 13.10.2023 - 9 UF 115/23
- OLG Düsseldorf, 04.01.2023 - 1 UF 112/22
- OLG Brandenburg, 17.04.2019 - 9 UF 163/18
Begriff der Kindeswohlgefährdung i.S. von § 1666 Abs. 1 BGB
- OLG Brandenburg, 12.10.2023 - 9 UF 115/23
Umgangsausschluss für den Kindesvater; Umgangsrecht Kindesvater bezüglich im …
- OLG Oldenburg, 08.08.2023 - 11 UF 206/22
Schulpflicht; Schulbesuch; Verweigerung; Verpflichtung; Homeschooling
- OLG Brandenburg, 24.10.2022 - 13 UF 12/22
Beschwerde gegen einen Beschluss zu einem Umgangsausschluss Umgangsausschluss als …
- OLG Brandenburg, 19.04.2022 - 9 UF 209/21
Beschwerde gegen einen auf 2 Jahre befristeten Umgangsausschluss; Gefährdung des …
- OLG Brandenburg, 11.04.2022 - 9 UF 209/21
- VG Würzburg, 27.04.2023 - W 3 K 23.83
Inobhutnahme, Verwaltungsrechtsweg, Rechtsweg zur ordentlichen Gerichtsbarkeit
- OLG Frankfurt, 15.10.2020 - 4 UF 134/20
Entzug der elterlichen Sorge bei Tötung der Mutter durch Kindsvater vor den Augen …
- OLG Brandenburg, 23.09.2021 - 9 UF 75/21
Aufhebung kinderschutzrechtlicher Maßnahmen und Wiederherstellung der gemeinsamen …
- VG Würzburg, 20.07.2022 - W 3 S 22.1108
Sozialrecht, Einstweiliger Rechtsschutz, Antrag auf Wiederherstellung der …
- VG Würzburg, 22.12.2022 - W 3 K 22.1107
Prozesskostenhilfe, Zeitpunkt der Entscheidungsreife des …
- AG Bocholt, 31.08.2022 - 16 F 115/19
Ausschluss des Umgangsrechts des Kindesvaters zum gemeinsamen Kind bei …